Seit es YouTube gibt, sind eine Fülle von Videos und Kanälen entstanden und für alle Welt verfügbar geworden, die sich mit unterschiedlichsten Themen beschäftigen, unter anderem auch mit der Vorstellung von Gesellschaftsspielen, die mich persönlich sehr interessieren. Zu den von mir abonnierten YouTube-Kanälen gehören beispielsweise Rodney Smiths „WatchItPlayed“ und Richard Hams „rahdo runs through„.
Diese Videos sind hervorragend dazu geeignet, mir zu zeigen, ob ein Gesellschaftsspiel für mich interessant ist und wie es gespielt wird. Dadurch erspare ich mir Enttäuschungen bei Spontankäufen von Gesellschaftsspielen. Für mich sind diese Videos daher mindestens ebenso nützlich wie Meinungen aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis.
Aufpassen beim Bewerten
Da ich selber ein, zwei Videos online habe, beschäftigt mich aktuell die Frage, wie es denn mit der rechtlichen Situation aussieht — darf man einfach die urheberrechtlich und anderweitig geschützten Werke der Verlage und SpielautorInnen öffentlich zeigen? Schließlich verhält es sich mit der öffentlichen Nutzung von Bildern und Musik ja so, dass man höllisch aufpassen muss, keine Rechte zu verletzen, und sich rechtzeitig um die passende Lizenz bei der GEMA kümmern sollte.
Und nur weil es „alle“ machen, bedeutet dies ja nicht, dass es in Ordnung ist oder ohne (straf)rechtliche Folgen bleibt.
Zudem deuten diverse im Netz verfügbare Artikel an, dass gerade die schriftliche Äußerung einer Meinung, beispielsweise als Rezension in Onlineshops, nicht ungefährlich ist und keinesfalls in Schmähkritik ausufern darf:
- The Ugly Side of Social Media — Negative Kommentare und Bewertungen aus rechtlicher Sicht
- Online-Bewertung — Pass‘ auf, was du schreibst
- Amazon-Kunde auf 70.000 Euro Strafe verklagt — Was darf ich in eine Online-Bewertung schreiben?
Klärungsbemühungen
Um diese Frage für mich zu klären und auf der sicheren Seite zu bleiben, schreibe ich heute noch diverse Verlage an. Ergebnisse folgen.
Hier der Inhalt meiner Anfrage an die Verlage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
als leidenschaftlicher Gesellschaftsspieler mit Interesse an der Produktion von Vorstellungs-, Erklärungs- und Bewertungs-Videos wüsste ich gern, inwiefern ich Ihre Spiele zu diesem Zweck öffentlich nutzen darf.
Mir ist bewusst, dass es mehrere Rechte (insbesondere des Verlages, der Spielautoren und -illustratoren) zu berücksichtigen gilt, und möchte nichts falsch machen. Daher möchte ich Sie bitten, mir bei der Klärung der Frage behilflich zu sein, was ich bei den im Folgenden geschilderten Punkten beachten, welche Schritte ich unternehmen und Vorraussetzungen erfüllen muss, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein:Es sollen Videos produziert werden, die u.a. öffentlich auf YouTube publiziert werden.
In diesen Videos sollen die Spielschachtel und alle Spielelemente, auch die Anleitung, gezeigt werden.
Ferner sollen über das Spiel gesprochen und möglichst viele Einzelheiten gezeigt, besprochen und vorgeführt werden.
Das jeweilige Spiel soll unter Umständen von mehreren Personen gespielt und anschließend bewertet werden.Vielleicht gibt es ja bereits ein Dokument, das diesen Sachverhalt allgemein klärt?
Vielen Dank und freundliche Grüße aus Hamburg
Ihr Christian Scholz-Flöter
Bisher angeschrieben: Ravensburger, Schmidt-Spiele, Hans im Glück, KOSMOS, AMIGO, PEGASUS SPIELE (am 16.8.2016), GameWorks (ebenfalls am 16.8.2016).
Resultate
Als erste und bisher einzige Reaktion auf meine Anfrage reagierte heute (also am ersten Werktag nach Erhalt meiner E-Mail) der KOSMOS-Verlag mit folgender freundlicher Auskunft:
Sehr geehrter Herr Scholz-Flöter,
meine Kollegen haben mir Ihre Anfrage weitergeleitet.
Sie dürfen gerne unsere Spiele rezensieren und dafür auch Bildmaterial nutzen. Sie können z. B. auch gerne auf Coverdaten zurückgreifen, die wir auf unserer Homepage zum Download anbieten (mit Quellennachweis) oder eigene Bilder nutzen. Über einen Beleg der Veröffentlichung würden wir uns freuen.Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne wieder an mich wenden.
Viele Grüße
Silke Ruoff
UPDATE 16.8.2016: An Frau Ruoff habe ich inzwischen auch eine E-Mail gesendet, in der ich um Prüfung der von mir auf YouTube hochgeladenen Videos zu „Targi“ (Spielaufbau und Spielerläuterung) bitte. Mal sehen, ob schon alles passt…
Im Laufe der Woche trudelten dann ähnliche E-Mails ein, die mehr oder weniger denselben Inhalt hatten, d.h. Videos herstellen geht in Ordnung, aber bitte unsere Presseabteilung von den Ergebnissen informieren.
Hans im Glück schrieb mir:
Hallo Herr Scholz-Flöter,
danke für Ihre E-Mail. Grundsätzlich gibt es da keine größeren Probleme, wenn Sie ein Video über ein Spiel von uns drehen. Wir wüssten nur gerne Bescheid und würden uns das Ergebnis ansehen. Es wäre nett, wenn Sie auch unsere Presseagentur in Kenntnis setzen. Ansprechpartnerin ist Dagmar Dieterle [E-Mailadresse entfernt]
Mit freundlichen Grüßen,
Dirk Geilenkeuser
UPDATE 16.8.2016: Auch an Frau Dieterle habe ich inzwischen eine E-Mail gesendet, in der ich um Prüfung der von mir auf YouTube hochgeladenen Videos zu „Stone Age“ (Teil 1, Teil 2 und Teil 3) bitte.
AMIGO antwortete mit:
Hallo Herr Scholz-Flöter,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gerne können Sie unsere Spiele auf Ihrem YouTube-Kanal zeigen, vorstellen, erklären und bewerten. Solange Sie die Illustrationen aus den Spielen nicht verzerren oder verfälschen oder in einem missverständlichen Kontext wiedergeben, ist alles in Ordnung. Wir würden uns jedoch freuen, wenn Sie uns einen Link zu Ihrem Kanal/ Video schicken, wenn Sie eines unserer Spiele vorgestellt haben.
Beste Grüße,
Andrea Milke
Und Ravensburger ließ verlauten:
Sehr geehrter Herr Scholz-Flöter,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gerne können Sie eigene Rezensionsvideos von Spielen anfertigen und dabei auch Spielmaterial usw. zeigen.
Sollten Sie Bilder oder Videos aus dem Ravensburger Pressebereich nutzen, lautet das Copyright Ravensburger Spieleverlag GmbH
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Hanger
Update 17.8.2016: Der Autor und gleichzeitig Verleger des Spiels „Jaipur“, Sébastien Pauchon, hat mir ebenfalls signalisiert, dass es grundsätzlich üblich und in Ordnung ist, wenn „Reviewers […] wohl was sie wollen von unseren Schachteln, Regeln, Spielmaterial, usw. [zeigen]“.
Auf die Antwort aus dem Hause PEGASUS SPIELE Verlags- und Medienvertriebsgesellschaft mbH muss ich mich wegen der Sommer- und Urlaubszeit noch etwas gedulden.
Fazit
Obwohl noch nicht geklärt ist, ob ich insbesondere Hans im Glück die Videos quasi zur Abnahme vorlegen muss, bevor ich sie veröffentliche (Update 17.8.2016: Von der Hans im Glück Verlags GmbH habe ich inzwischen unkompliziert grünes Licht bekommen), scheint es zumindest bei Gesellschaftsspiel-Verlagen gang und gäbe zu sein, eigentlich geschütztes Material für bestimmte Leute oder Einsatzgebiete freizugeben.
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